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Nutzung der PTSV-Anlage mit neuen Freiheiten

 

Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Wuppertal dauerhaft unter 100 gefallen ist, fällt die Stadt nun in die Inzidenzstufe 3, die in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 28. Mai 2021 beschrieben ist. Dadurch eröffnen sich neue Freiheiten für die Nutzung der vereinseigenen PTSV-Anlage. Der PTSV-Vorstand hat diese wie folgt auf die Nutzung der vereinseigenen Anlage übertragen:

 

Regeln außerhalb der Tennis- und Boule-Plätze

  • Zu allen anderen Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diesen Abstand unterschreiten dürfen lediglich diese Personengruppen:
  1. Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung
  2. Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung
  3. immunisierte Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände
  • Vollständig immunisierte Mitglieder und Gäste werden nicht mitgezählt und können die genannten Personengruppen ohne Beschränkung der Zahl der Personen und Haushalte ergänzen.  
  • Auf dem gesamten Gelände gilt Maskenpflicht.
  • Die Mitglieder dürfen die beiden Vereinsheime nur einzeln und ausschließlich zur Nutzung der Toiletten betreten. Ansonsten gilt ein striktes Aufenthaltsverbot im Innern der Vereinsheime.
  • Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern ist erlaubt, sofern sie einen tageaktuellen Negativtest nachweisen, die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden und die Rückverfolgbarkeit durch die Abteilungen sichergestellt ist.

Auf den Tennisplätzen (gültig für Training und Wettkampf)

  • Ein dauerhafter Mindestabstand zwischen allen Spieler*innen auf dem gleichen oder auf benachbarten Plätzen muss gewährleistet sein.
  • Einzelspiele sind für alle Vereinsmitglieder und Gäste erlaubt.  
  • Doppelspiele sind für diese Personengruppen erlaubt:
  1. Mitglieder und Gäste, die dem gleichen Hausstand angehören
  2. Mitglieder und Gäste, die zwei unterschiedlichen Hausständen angehören
  3. Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zzgl. zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
  • Vollständig immunisierte Mitglieder und Gäste werden nicht mitgezählt und können die genannten Personengruppen ohne Beschränkung der Zahl der Personen und Haushalte ergänzen.  

Auf den Bouleplätze (gültig für Training und Wettkampf)

  • Ein dauerhafter Mindestabstand zwischen allen Spieler*innen auf der gleichen oder benachbarten Bahnen muss gewährleistet sein. Es darf daher maximal jede zweite Bahn bespielt werden.  
  • Einzelspiele (Tete a Tete) sind für alle Vereinsmitglieder und Gäste erlaubt.  
  • Duplettes und Triplettes sind für diese Personengruppen erlaubt:
  1. Mitglieder und Gäste, die dem gleichen Hausstand angehören
  2. Mitglieder und Gäste, die zwei unterschiedlichen Hausständen angehören
  3. Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zzgl. zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
  • Vollständig immunisierte Mitglieder und Gäste werden nicht mitgezählt und können die genannten Personengruppen ohne Beschränkung der Zahl der Personen und Haushalte ergänzen.  

Der Vorstand bittet alle Mitglieder um aktive Unterstützung und Einhaltung dieser Regeln, damit die neuen Freiheiten dauerhaft erhalten bleiben.